Unser Service für Sie
Unterstützende Informationen und Datenblätter
Finden Sie hier unterstützende Informationen und Datenblätter hinsichtlich des Verpackungsgesetzes und der daraus resultierenden Lizenzierungspflicht für Vertreiber von mit Ware befüllten Serviceverpackungen und der Anforderungen an die Druckdaten individueller Kundendrucke.
Informationen zum Verpackungsgesetz, zur zentralen Stelle und Lizenzierungspflicht für Vertreiber
Das Verpackungsgesetz ist ab dem 01.01.2019 in Kraft getreten und hat die Verpackungs-Verordnung abgelöst. Das Verpackungsgesetz setzt auf die VerpackV auf, mit dem Ziel, die Recyclingquoten aber auch die Vermeidung von Abfällen, weiter zu fördern. Die Überwachung des Verpackungs-Gesetzes obliegt der Zentralen Stelle.
Kurz und knapp - Was ist das Verpackungsgesetz?
Mit dem Verpackungsgesetz wird das Ziel verfolgt, die Recyclingquoten aber auch die Vermeidung von Abfällen weiter zu fördern. Die Pflichten für Vertreiber von mit Ware befüllten Serviceverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder an vergleichbaren Anfallstellen anfallen, können dem Verpackungsgesetz entnommen werden. Soweit sich für Sie Handlungsbedarf ergibt, können wir als vorgelagerte Handelsstufe Ihre Pflichten übernehmen. Die Übernahme Ihrer Pflichten bedarf weiterhin Ihrer ausdrücklichen Beauftragung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass dies nur in direkter Verbindung zwischen dem Verpflichteten und dem Vorlieferanten vorgenommen werden kann. Eine Einbindung bzw. Pflichtverlagerung weiterer Handelsstufen ist im Verpackungsgesetz nicht mehr vorgesehen und kann zu Nachforderungen durch die Zentrale Stelle führen.
Was macht die Zentrale Stelle Verpackungsregister?
Die Überwachung des Verpackungs-Gesetzes obliegt der Zentralen Stelle. Folgende Aufgaben werden wahrgenommen:
- Prüfung und Entgegennahme der Vollständigkeitserklärungen, Mengenstromnachweise
- Registrierung von „Herstellern“ gemäß Verpackungsgesetz
- Registrierung von Sachverständigen zur Testierung der Vollständigkeitserklärung
- Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz
Unser Service: Wir übernehmen Ihre Pflicht zur Lizenzierung
Erteilen Sie uns den Auftrag zur Übernahme Ihrer Pflichten! Insofern Sie alle Serviceverpackungen, die in Ihrem Hause dem Endverbraucher befüllt übergeben werden, über uns lizenzieren, brauchen Sie sich nur noch einmalig bei der Zentralen Stelle Verpackungs-Register registrieren. Wir übernehmen Ihre Pflichten gerne! Wir weisen allerdings darauf hin, dass dies nicht für Verkaufsverpackungen mit Ihrem darauf ausgewiesenen eingetragenen Markenzeichen gilt, falls vorhanden.
Verpackungsgesetz:
Hier zur Website der
Auftrag zur Übernahme der Lizenzpflichten:
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