Aktuelle Kundeninformation:
5. Novelle Verpackungsverordnung zum 05. April 2008
Mit Inkrafttreten der 5. Novelle der Verpackungsverordnung ergeben sich für alle Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen/Serviceverpackungen gewisse Pflichten. Diese Pflichten hinsichtlich Erfassung und Verwertung können Sie der Lesefassung der 5. Novelle der VerpackV entnehmen.
Soweit sich aus der 5. Novelle der VerpackV für Sie Handlungsbedarf ergibt, bitten wir um Mitteilung,
wenn wir die Entsorgungsgebühren für Sie über ein anerkanntes Duales System abrechnen sollen.
Ohne Ihren Auftrag zur Abrechnung gehen wir davon aus, dass Sie ein anderes System nutzen, so dass wir Ihnen unsere Ware ohne Entsorgungsgebühren in Rechnung stellen.
Es handelt sich bei der VerpackV um eine unverbindliche Lesefassung, für deren Aktualität und Inhalt wir keine Verantwortung übernehmen. Verpackungsverordnung
Insofern Sie Interesse an einer Eigenlizenzierung haben, wenden Sie sich bitte an
eines dieser dualen Systeme (Kontaktdatenblatt).
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