Herzlich Willkommen auf unserer Service-Seite

Hier bieten wir Ihnen aktuelle Informationen und Neuerungen für die Verpackungsmittelbranche. Unser Service wird ständig für Sie erweitert und verbessert. Sollten Sie Anregungen, Fragen oder Bedarf an speziellen Informationen haben, setzten Sie sich bitte über unsere Kontaktseite mit uns in Verbindung.

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Auf unserer Homepage bieten wir Ihnen sämtliche Formulare und Informationsblätter im PDF-Format an.
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Das papierlose Büro

An dieser Stelle bieten wir Ihnen als Kunde die Möglichkeit, Ihre Korrespondenz digital zu bearbeiten. Wenn Sie die technischen Möglichkeiten besitzen und die vielen Vorteile der digitalisierten Bearbeitung nutzen möchten, dann senden Sie uns dieses Schreiben ausgefüllt und unterschrieben zurück. Sie erhalten dann unsere Post schnell und unkonventionell via E-Mail.

Datenblatt "Papierloses Büro"

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Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

Das Verpackungsgesetz ist ab dem 01.01.2019 in Kraft getreten und hat die Verpackungs-Verordnung abgelöst. Die Überwachung des Verpackungs-Gesetzes obliegt der Zentralen Stelle. Folgende Aufgaben werden wahrgenommen:

  • Prüfung und Entgegennahme der Vollständigkeitserklärungen, Mengenstromnachweise
  • Registrierung von „Herstellern“ gemäß Verpackungsgesetz
  • Registrierung von Sachverständigen zur Testierung der Vollständigkeitserklärung
  • Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz setzt auf die VerpackV auf, mit dem Ziel, die Recyclingquoten aber auch die Vermeidung von Abfällen, weiter zu fördern.

Die Pflichten, die für Vertreiber von mit Ware befüllten Serviceverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder vergleichbarer Anfallstellen anfallen, entstehen, können Sie dem Verpackungsgesetz entnehmen. Soweit sich für Sie Handlungsbedarf ergibt, können wir als vorgelagerte Handelsstufe Ihre Pflichten übernehmen. Die Übernahme Ihrer Pflichten bedarf weiterhin Ihrer ausdrücklichen Beauftragung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass dies nur in direkter Verbindung zwischen dem Verpflichteten und dem Vorlieferanten vorgenommen werden kann. Eine Einbindung bzw. Pflichtverlagerung weiterer Handelsstufen ist im Verpackungsgesetz nicht mehr vorgesehen und kann zu Nachforderungen durch die Zentrale Stelle führen. 

Erteilen Sie uns den Auftrag zur Übernahme Ihrer Pflichten! Insofern Sie alle Serviceverpackungen, die in Ihrem Hause dem Endverbraucher befüllt übergeben werden, über uns lizenzieren, brauchen Sie sich nicht bei der Zentralen Stelle Verpackungs-Register registrieren. Wir übernehmen Ihre Pflichten gerne! Wir weisen allerdings darauf hin, dass dies nicht für Verkaufsverpackungen mit Ihrem darauf ausgewiesenen eingetragenen Markenzeichen gilt, falls vorhanden.

Auftrag Übernahme Lizenzpflichten gelieferter Serviceverpackungen

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Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

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